1. Grundlagen
Der TC Bad Vilbel unterstützt leistungsbereite, motivierte und engagierte Spieler und Spielerinnen bis zum altersbedingten Austritt aus den Jugendmannschaften, die Mitglied im TC Bad Vilbel sind und die nachfolgenden weiteren Voraussetzungen erfüllen:
2. Vorraussetzungen für eine spezielle Jugendförderung
Für jede/-n geförderte/-n Spieler/-in wird eine Förderstufe festgesetzt, die zwischen 10 % und 50 % (5-%-Schritte) liegt. Die Höhe der Förderung wird im August eines jeden Jahres von den Trainer/-innen als Prozentsatz festgelegt und gilt ab der Wintersaison (Hallensaison) bis zum Ende der Sommersaison (Freiplatzsaison), also insgesamt 12 Monate. Jedes Jahr im August entscheidet das Team der Trainer/-innen, ob der/die betreffende Spieler/-in in der bisherigen Förderstufe verbleibt, hinab- oder hochgestuft wird oder ob die Förderung komplett entfällt. Ein Anspruch auf eine (weitere) Förderung besteht nicht. Die folgenden Kriterien müssen erfüllt werden und sind für die Einstufung relevant:
- Teilnahme an mindestens zwei Trainingseinheiten im Club (Einzel- oder Gruppentraining);
- Teilnahme an Wettspielen (eingeteilt durch das Team der Trainer/-innen);
- nachgewiesene Teilnahme an mindestens drei externen Turnieren;
- Teilnahme am Hassia Cup (sofern die jeweilige Altersklasse ausgetragen wird);
- Leistungsbereitschaft im Tennis, im Konditionstraining, in den Wettspielen und in Turnieren;
- überdurchschnittlich gute Spielstärke (gemäß dem jeweiligen Alter);
- Ranglistenplatzierung/LK-Position in Abhängigkeit vom Alter;
- Gesamtentwicklung des Spielers / der Spielerin, Zukunftsperspektive;
- Bereitschaft zumTraining außerhalb der Stoßzeiten (Stoßzeiten derzeit zwischen 15 und 19 Uhr);
- Teilnahme am Konditionstraining (gewünscht).
Die Förderung umfasst nur Trainingsstunden und kann sich auf Einzel- und/oder Gruppentraining beziehen. Zwischen Einzel- und Gruppentraining können sich Abweichungen in der prozentualen Höhe der Förderstufe ergeben. Die in der Wintersaison anfallenden Hallennutzungsgebühren unterliegen nicht dem Prozentsatz der Förderung.
3. Verpflichtungen
Der Erhalt des Förderzuschusses verpflichtet den Spieler bzw. die Spielerin
- zur pünktlichen und engagierten Teilnahme am Training;
- gegebenenfalls zur rechtzeitigen Absage der Teilnahme am Training;
- zum sportlichen und fairen Verhalten auf eigenen und fremden Plätzen;
- zur Teilnahme an der Wettspielrunde in der Sommersaison.
Werden die genannten Punkte dauerhaft und ohne stichhaltige Begründung nicht eingehalten, so ist der gewährte Förderzuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen.
4. Teilnahme an den Bezirks- und den Hessenmeisterschaften
Unabhängig von einer Förderung werden die Startgebühren der Bezirks- und Hessenmeisterschaften gegen entsprechenden Nachweis vom TC Bad Vilbel erstattet.